Gibt es eine Nachverrechnung aufgrund einer Wertsicherungsklausel, so muss diese ab dem darauffolgenden Monat auch wieder auf Null gesetzt werden. Daher gibt es in der Wertsicherungsliste eine Null-Zeile. Diese darf auf gar keinen Fall gelöscht werden!
Die Leerzeile stellt sicher, dass die Index-Nachverrechnung für 09/2020 wie in diesem Beispiel mit 10/2020 die Vorschreibungsposition Index-Nachverrechnung wieder auf null gesetzt wird und der Mieter somit nur einmalig die Index-Nachverrechnung auf seiner Vorschreibung hat.
Bitte vergessen Sie auch nicht, die Zinsliste für das Folgemonat der Wertsicherung zu erstellen! (in unserem Beispiel 09/2020 und 10/2020). Das Nullsetzen der Indexnachverrechnung muss ja auch in die Stammdaten retour gespeichert werden.
Vorschreibungen samt Index Info können nun gedruckt werden.